Allgemeine Geschäftsbedingungen
halbach-shop.com
Halbach Seidenbänder GmbH, Ritterstr. 15, 42899 Remscheid
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Mindestauftragswerte
4. Rückstände
5. Eigentumsvorbehalt
6. Widerrufsrecht
7. Lieferung
8. Mängelhaftung
9. Gerichtsstand
10. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Halbach Seidenbänder GmbH ( nachfolgend Halbach genannt ) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Halbach nicht an, es sei denn, Halbach hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Halbach aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt ( Bestellbestätigung ). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen tragen wir selbstverständlich die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
Bei Lieferungen in die Schweiz und außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union wird von unserem Shopsystem keine deutsche Mehrwertsteuer berechnet. Gleiches gilt für ein Kundenkonto im Geltungsbereich der EU für die uns eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt ist. Von unserem Shopsystem werden Ihnen dann lediglich die Nettopreise ohne die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet.
3. Mindestauftragswerte
Je nach Verkaufsregion gestaffelt gilt ein Mindestauftragswert, der möglichst nicht unterschritten werden sollte und der wirtschaftlichen Abwicklung der Aufträge zu den vereinbarten Konditionen dient.
Die Mindestauftragswerte in den Verkaufsregionen sind:
Innerhalb Deutschland | EUR 300 je Auftrag |
Europäisches Ausland | EUR 550 je Auftrag |
Außereuropäisches Ausland | EUR 1.500 je Auftrag |
Übersee | EUR 2.500 je Auftrag |
Bei Unterschreitung des Mindestauftragswertes wird automatisch ein Mindermengenaufschlag von EUR 15 berechnet. Das Unternehmen behält sich vor Aufträge abzulehnen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils in EUR.
Für einen Erstauftrag erwarten wir eine Mindestgrößenordnung von EUR 1.500.
4. Preisstellung
Innerhalb Deutschlands: Netto-Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Innerhalb der EU: Netto-Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, bei Angabe einer gültigen VAT-ID-Nummer ohne Mehrwertsteuer.
Außerhalb der EU: Netto-Preis ohne Mehrwertsteuer.
5. Rückstände
Bei Lieferung von Teillieferungen behält sich Halbach vor, Rückstände in unwirtschaftlicher Größenordnung zu stornieren. In Absprache mit dem Käufer kann dieser vor Auslieferung bzw. Stornierung eines Rückstandes den Auftrag ergänzen um den Auftragswert anzuheben.
Eine Rückstandslieferung kann erfolgen bei Restauftragswerten von mindestens:
Inland (Deutschland) | 75 € - 100 € |
Benachbartes EU-Ausland (Österreich, Schweiz, Benelux, Dänemark, Frankreich) | 150 € - 200 € |
Entferntes Europäisches Ausland (Rest Europa) | 200 € - 350 € |
Drittland (Außerhalb EU) | 350 € - 550 € |
Übersee | 750 € - 1.000 € |
Bei Erhöhung eines Rückstandes bis zum doppelten des Restauftragswertes werden keine weiteren Versandkosten berechnet. Bei einer höheren Auftragsergänzung fallen die üblichen Versandkosten für den Gesamtauftrag an.
6. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln Eigentum des Verkäufers, auch im Falle der Weiterveräußerung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
a) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden, unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs durch den Verkäufer mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens.
b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer, der die Ware für den Verkäufer verarbeitet, nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert.
c) Der Käufer tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Dem Verkäufer steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
d) Der Verkäufer wird in die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich Verschlechtern, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
7. Widerrufsrecht
Der Onlineshop halbach-shop.com ist ein B-2-B-Shop (Business to Business). Bei Geschäften unter Vollkaufleuten gibt es kein Widerrufsrecht, wie beim B-to-C-Geschäft (Business to Consumer).
8. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Halbach an die vom Besteller angegebene Lieferadresse unversichert und zu Lasten und Gefahr des Käufers. Die Lieferzeit beträgt ca. 1 bis 3 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Falls Halbach ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist Halbach dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
Innerhalb Deutschlands erfolgt eine separate Berechnung und ein Ausweis der Entsorgungskosten für Verkaufsverpackungen gemäß aktueller gesetzlicher Bestimmungen (Vfw – REFLORA – Rücknahmesystem).
Erstattung nur bei Nachweis eines eigenen Entsorgungsvertrages.
9. Mängelhaftung
Reklamationen werden nur binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt. Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl das Recht, den Betrag zu vergüten oder einwandfreie Ware nachzuliefern. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausgeschlossen. Rücksendungen bedürfen unserer Zustimmung. Bei nicht mit uns abgesprochenen Rücksendungen wird die Annahme verweigert. Bei Empfang der Sendung sind etwaige Schäden oder Differenzen bei der Paketanzahl sofort beim Auslieferer schriftlich anzuzeigen.
Bei der Textilproduktion können von Lieferung zu Lieferung Abweichungen in Breite, Länge bzw. Materialstärke, aber auch Farbe entstehen. Wir versuchen diese Abweichungen so gering wie möglich zu halten, sie können jedoch produktionsbedingt auftreten und sind damit nicht komplett vermeidbar. Reklamationen mit Hinweis auf solche Größen- oder Farbabweichungen können daher nicht akzeptiert werden, wenn die Ware ansonsten mängelfrei ist.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgründen, ausgeschlossen. Halbach haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Halbach nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort bei Gerichtsstand ist Remscheid, es sei denn mit dem Käufer ist explizit etwas anderes vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.